Steuerfrei: Bundeswehr - Feldpost Lieferungen
Diese Information und Service richtet sich ausschließlich an Kameraden/Kameradinnen aus Einheiten im Auslandseinsatz (nicht EU-Länder)
Alle Lieferungen welche per Feldpost an außereuropäische Adressen geliefert werden, sind von der Umsatzsteuer befreut. Der Umsatzsteuerbefreiung liegt §6 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes und Abschnitt 6 Absatz 3 der Umsatzsteuerrichtlinien zu Grunde.
Damit die Mehrwertsteuer nicht berechnet wird und die Lieferung an die richtige Stelle ankommt, bitten wir wie folgt zu verfahren:
- Bei der Aufgabe der Bestellung, wählen Sie bitte als Land nicht Deutschland aus, sondern wählen Bundeswehr Feldpost
- In das Adressfeld Straße geben Sie Ihr Truppenteil / Einheit ein
- In das Feld Postleitzahl geben Sie die PLZ 64298 ein
- Und als Ort Darmstadt
- Sonstige Felder sind wie gewohnt auszufüllen.
Wichtiger Hinweis:
Bei allen Artikeln welche Akkus und Batterien enthalten sind, werden diese bei Feldpost Lieferung zuvor von uns entfernt. Dies wird auch durch uns auf dem Paket von außen sichtbar deklariert. Beachten Sie hierzu die Richtlinien der Bundeswehr.